Der Kanton Zürich hat die Bewilligung des Puck-Kunstwerks im Kreisverkehr Schaffhauserstrasse / Kirchgasse in Kloten erneut verlängert. Dies gibt der Stadtrat in einer Mitteilung bekannt.
Im Rahmen des 80-jährigen Jubiläums des EHC Klotens bewilligte das Tiefbauamt des Kantons Zürich im Jahr 2014 das Puck-Kunstwerk befristet für drei Jahre. Die Bewilligung wurde auf Ersuchen der Stadt Kloten um zwei Jahre, bis in den Herbst 2019 verlängert. Grund für die befristete Bewilligung war der Umstand, dass das Tiefbauamt das Logo des EHC Kloten, welches auf dem Puck beidseitig aufgemalt ist, als kommerzielle Werbung qualifizierte, was gemäss den Kreiselrichtlinien des Tiefbauamtes nicht zulässig wäre. Das Logo ist deshalb seit Anfang November 2019 provisorisch abgedeckt.
Der Stadtrat ist sehr erfreut, dass das Tiefbauamt nun eine Neubeurteilung zugunsten des Klotener Wahrzeichens vorgenommen und den Puck-Kreisel zumindest bis zur Durchführung einer umfassenden Sanierung des Kreisels bewilligt hat. Auch der Regierungsrat führt in Beantwortung der Anfrage des Klotener Kantons- und Stadtrates Mark Wisskirchen aus, dass es sich vorliegend um einen Grenzfall bei der Anwendung der kantonalen Kreiselrichtlinien handle. Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass der überdimensionierte Puck für die Klotenerinnen und Klotener von grosser Bedeutung ist und viel zur Identitätsstiftung in der Flughafen- und Hockeystadt beiträgt. (pd.)