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Galeristensohn tötete seinen Freund

Erstellt von Laura Hohler und Stefan Hohler |
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Im Dezember 2014 machte ein brutales Tötungsdelikt aus Küsnacht Schlagzeilen. Der Sohn eines bekannten Kunsthändlerehepaars tötete seinen langjährigen britischen Freund im Drogenrausch.

Es war eine Szene wie aus einem Horrorfilm: Das Wohnzimmer einer edlen Küsnachter Galeristenvilla war am Morgen des 30. Dezember 2014 voller Blut. In der Lache lag ein damals 23-jähriger britisch-schweizerischer Doppelbürger mit schweren Kopfverletzungen – getötet von einem guten Freund. Der junge Brite hatte kurz davor seinen Bachelor absolviert und arbeitete seit drei Monaten in einer Londoner Immobilienfirma.
Sein Freund, Spross einer reichen Kunsthändlerfamilie, war im Familiengeschäft an der Zürcher Bahnhofstrasse tätig und spezialisierte sich auf Pop-Art und klassische Moderne. Die beiden lernten sich in London kennen, wo sie früher zusammen studierten.

Im Drogenrausch
Wie es zu der grausamen Tat kommen konnte, ist bis heute nicht nachvollziehbar. Klar ist nur, dass der damals 29-jährige Täter einen gefährlichen Cocktail aus Alkohol, Ketamin und Kokain intus hatte. Nimmt man diese beiden hochpotenten Drogen zusammen ein, kann dies zu schweren Psychosen und paranoiden Wahnvorstellungen führen. Der junge Mann kämpfte seit Jahren mit seiner Drogensucht, diverse Therapieversuche scheiterten.
Bevor es an jenem fatalen Abend in die elterliche Villa ging, feierten die beiden Freunde im Zürcher Kreis 7. Danach ging es nach Küsnacht, wo es zu einem Streit über Musik kam, bei welchem das Opfer zuerst geschubst haben soll. Der 29-Jährige erschlug seinen Freund kurz daraufhin mit einem Leuchter und rammte ihm eine Kerze in den Hals. Danach ging er ins Bett. Am frühen Morgen alarmierte er die Polizei und gestand die Tat, doch für den 23-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Die Eltern des 29-Jährigen befanden sich zum Tatzeitpunkt in ihrem Chalet in Klosters.

Zwölfeinhalb Jahre Gefängnis
Im August 2017 eröffnete das Bezirksgericht Meilen das Verfahren gegen den Angeklagten. Er wurde wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt. Ausserdem musste er den Eltern des toten Freundes und seiner ehemaligen Verlobten Genugtuung zahlen. Diese soll er einige Monate vor der Tötung in Küsnacht in London brutal vergewaltigt haben.
Die Ex-Verlobte reichte jedoch erst im Nachhinein Anzeige ein. Die Entschuldigung des Täters gegenüber der Opferfamilie sowie seine Reue nahm ihm das Gericht nicht ab und bezeichnete sie als reines «Lippenbekenntnis». Auch die Aussage, er hätte seinen Freund für ein gefährliches Alien mit roten Augen gehalten, hielt man für eine Schutzbehauptung.
Gut zwei Jahre später, im Herbst 2019, kam das Obergericht Zürich jedoch zu einem deutlich milderen Strafmass, da er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde. Ausserdem attestierte ihm das Gericht wegen des Kokain-Ketamin-Cocktails eine selbst verschuldete Schuldunfähigkeit.

Das Gericht reduzierte die Strafe auf drei Jahre und ordnete eine stationäre Massnahme – heisst Therapie – an. Der Staatsanwalt ist jedoch in Berufung gegangen und zieht den Fall bis vor das Bundesgericht weiter. Das finale Urteil ist somit noch nicht verkündet.