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Gericht stellt Villa wieder unter Schutz

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Der Zürcher Heimatschutz wehrt sich erfolgreich gegen die Gemeinde Küsnacht: Die Villa Gelpke-Engelhorn ist wieder unter Schutz gestellt. Der Gemeinderat könnte das Urteil allerdings weiterziehen.

Für den Heimatschutz handelt es sich bei der Villa in Itschnach um «ein Bijou aus Frauenhand», für die Gemeinde Küsnacht war das Haus nicht mehr schützenswert. Bereits im Mai 2018 hatte sie es deshalb aus dem kommunalen Schutzinventar entlassen. Geplant war eine Neuüberbauung durch einen privaten Immobilieneigentümer, welche der Heimatschutz in seiner aktuellen Pressemitteilung zum neusten Urteil als «voluminös» bezeichnet.
Die Villa Gelpke-Engelhorn hat für den Heimatschutz deshalb eine wichtige Bedeutung, weil das Haus «bezüglich Grundrissstruktur, Formgebung und Farbigkeit eine völlig originäre architektonische Leistung» darstellt. Die Villa gehöre zu einem schweizweit einzigartigen Ensemble von fünf Häusern in Itschnach aus der Hand von Lux Guyer und Beate Schnitter, wie es weiter heisst.
Die beiden Schweizer Architekturpionierinnen sind beruflich wie familiär miteinander verbunden: Lux Guyer ist die erste Architektin der Schweiz mit eigenem Architekturbüro. Sie errichtete das Haus Sunnebüel (1929), das Haus Mendel (1931) und das Rebhaus (1929). Ihre Nichte Beate Schnitter fügte in dieses Areal zwei weitere «Bijous»: das Haus im Garten (2008) und das Haus Gelpke-Engelhorn (1972– 1974). Dieses Letztere gelangte nach dem Tod der Bauherrin Christa Gelpke-Engelhorn 2014 in die Hand einer Immobilienfirma, die auf dem Areal eine voluminöse Neuüberbauung plante.

Von einem Gericht zum nächsten

Laut Heimatschutz missachtete der Küsnachter Gemeinderat bei der Schutzentlassung der Villa ein Gutachten, das er selber in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten stellt das Wohnhaus auf eine gleich hohe Stufe mit den besten Wohnhäusern in der Region. Gegen die Inventarentlassung des Gemeinderats hatte der Heimatschutz rekurriert. Vor Baurekursgericht verlor er, vor Verwaltungsgericht gewann er den Rekursfall in einem wesentlichen Teil. Das Verwaltungsgericht gab den Fall wegen ungenügender Interessenabwägung wieder an das Baurekursgericht zurück. Diese Interessenabwägung hat nun das Baurekursgericht vollzogen und kommt zum Schluss: «Die Erhaltung der äusseren Erscheinung des Hauses Gelpke-Engelhorn sowie der Erhalt der inneren Raumstruktur sind aufgrund des hohen Eigenwertes unabdingbar. Ebenso erscheint der Erhalt gewisser Ausstattungselemente notwendig.» Bezüglich Schutzumfang habe der Gemeinderat von Küsnacht sein Gutachten angemessen zu berücksichtigen. Dieses Gutachten ist vom Kunst- und Architekturhistoriker Michael Hanak verfasst, der die Denkmalpflegekommission des Kantons Zürich präsidiert. Laut Heimatschutz «lässt es wenig Interpretationsspielraum».

Weiterzug noch nicht entschieden

Auf Anfrage betont der Küsnachter Hochbauvorstand Ueli Erb (SVP), dass die Gemeinde in erster Instanz recht bekommen habe. «Das Baurekursgericht hat erst jetzt auf Anweisung des Verwaltungsgerichts anders handeln müssen.» Ob der Gemeinderat das Urteil weiterziehen wird – die letzte Instanz wäre dann das Bundesgericht – sei noch nicht entschieden. Die First beträgt 30 Tage. Zum Vorwurf, auf dem Areal entstehe eine «voluminöse» Neuüberbauung, sagt Erb weiter: «Der Grundeigentümer müsste sich wie alle andern auch an die geltende Bauordnung halten.» Wäre das neue Projekt nicht passend, dann würde die Baukommission die Baueingabe nicht genehmigen. «Und sonst wäre etwas falsch an der Bauordnung.»

Rekursberechtigt ist auch der Immobilieneigentümer. Ob er das Urteil weiterzieht, ist noch nicht bekannt. (Manuela Moser)