Seit dem 6. Juli müssen sich Rückkehrende aus Ländern mit erhöhtem Coronavirus-Infektionsrisiko beim Kanton Zürich melden und in Quarantäne begeben. In diesen sechs Wochen haben 15 938 Reisende das Onlineformular ausgefüllt, die meisten aus Spanien und dem Kosovo. Davon waren am Dienstag, 18. August, noch 5831 in Quarantäne.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion erhielt Daten von 1908 Passagieren, die das Flugzeug benutzten. Drei Viertel davon stammen von den Passagierlisten, welche die Kantonspolizei jeweils direkt im Flugzeug abholte – was zuerst für Verstimmung in Bern und bei Datenschützern sorgte, nun aber geregelt ist (siehe unten).
Nach dem Abgleich mit dem ordentlichen Meldeverfahren stellte sich heraus, dass sich ein knappes Drittel der Personen, die mit dem Flugzeug eingereist sind, nicht aus eigenen Stücken gemeldet hat. Diese wurden von der Gesundheitsdirektion kontaktiert. Die meisten waren der Meinung, sie seien mit dem Ausfüllen des BAG-Formulars im Flugzeug der Meldepflicht nachgekommen.
Der Grossteil befand sich in Quarantäne, nur 75 wurden als Verdachtsfälle durch die Kantonspolizei überprüft, eine verzeigt. Ergänzend zum Telefonanruf durch die Gesundheitsdirektion werden den Polizeikorps rund zwei Dutzend zufällig ausgewählte Rückkehrende gemeldet. Die Polizeikorps führen daraufhin vor Ort Kontrollen durch. (pd.)
BAG bekommt Daten vom Kanton Zürich
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich haben eine Vereinbarung getroffen, welche das rasche Weiterleiten von Passagierdaten ermöglicht, welche sich die Flughafenpolizei direkt bei den Fluggesellschaften besorgt. Sie leitet die Daten unverzüglich und unter Wahrung der Datensicherheit an jene Kantone, in welche Reisende aus Risikoländern zurückkehren. Die Datenbearbeitung ist im Epidemiengesetz geregelt. Das BAG beteiligt sich an den Kosten. Die Vereinbarung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020. (pd.)