Der Verein BenefizkonzerteErlenbach/Küsnacht setztsich für wohltätige Zwecke ein.Doch nun schliesst ein neuesReglement der GemeindeErlenbach die finanzielle Unterstützung genau solcher Vereine aus. Das stösst Vereinspräsident Hans-Jörg Renggli sauer auf.
Vor einigen Monaten waren noch alle guter Laune. Das Konzert von Blues- und Soulsängerin Christina Jaccard zog im November 2024 viel Publikum in den Erlibacherhof. Und weil es einem wohltätigen Zweck gewidmet war, kamen stolze 9000 Franken an Spendengeldern für das geplante Kinderhospiz Flamingo in Fällanden zusammen. Das Kinderhospiz wird voraussichtlich Ende 2025 eröffnet. Es ermöglicht etwa fünf Familien, zeitgleich mit ihren lebenslimitierend erkrankten Kindern eine Auszeit aus dem Alltagsleben in angenehmer Atmosphäre und mit medizinischer Betreuung zu nehmen.
Auf die Beine gestellt hatte den Anlass der Verein Benefizkonzerte Erlenbach/Küsnacht, dessen Präsident der Erlenbacher Hans-Jörg Renggli ist. Ihn kennt man auch als Organisator des ehemaligen Zürichsee-Festivals. Für das erste Benefizkonzert unterstützte Erlenbach den Verein mit rund 1100 Franken plus Gratis-Saalbenützung. Doch für das kommende Gospelkonzert am 21. November – ebenfalls wieder mit Christina Jaccard – kann Renggli nicht mehr auf die Gemeinde zählen. Der Grund ist das neu geschaffene Reglement für die Förderung von Gesellschaft: Kultur, Sport und Freizeit. Dieses schliesst Anlässe explizit aus, die Einnahmen zu Spendenzwecken generieren.
Das stösst Renggli sauer auf: «Auch das Benefizkonzert kommenden November ist kostenlos und wird die Leute begeistern. Die Spendengelder kommen auch an diesem Konzert wieder dem Kinderhospiz in Fällanden zu. Ich verstehe einfach nicht, dass die Gemeinde Wohltätigkeit so wenig zu schätzen weiss.» Besonders geärgert habe ihn die von der Gemeinderätin Maya Suter empfohlene Lösung: «Die Gemeinde Erlenbach hätte ein Blues- und Rock-’n’-Roll-Konzert unterstützt – allerdings nur, wenn wir in der Werbung keinen Bezug auf die Spendensammlung für das Kinderhospiz gemacht hätten», erzählt Renggli kopfschüttelnd. «Das macht doch keinen Sinn, da wissen die Leute ja nicht, dass das Konzert einem guten Zweck dient! Sie kommen nicht nur wegen der Musik vorbei, sondern weil sie ein gutes Herz haben», schiebt der Erlenbacher nach. «Es ist sehr bedauerlich und unserer grossartigen Gemeinde unwürdig, einen solchen Ausschluss im Förderreglement zu haben.»
Reglement soll Klarheit schaffen
Die zuständige Gemeinderätin MayaSuter (parteilos) möchte zum konkreten Fall nicht direkt Stellung nehmen. «Wir können nur bestätigen, dass Gespräche mit dem Verein Benefizkonzerte Erlenbach/Küsnacht stattgefunden haben, um eine Klärung und Lösung der beschriebenen Problematik zu finden», sagt die Vorständin Gesellschaft und Soziales.
Doch warum wurden im Reglement Anlässe oder Projekte ausgeschlossen, die Einnahmen zu Spendenzwecken generieren? «Förderbeiträge der Gemeinde sind auch Steuergelder, welche von Politik und Verwaltung zweckmässig und sorgfältig eingesetzt werden sollen», erklärt Suter. Wenn die Gemeinde Anlässe unterstütze, welche zum Zweck hätten, Spenden zu generieren, unterstütze sie indirekt Projekte, habe jedoch auf die Wahl der Projekte oder Organisationen nur begrenzt Einfluss. «Für die Unterstützung von karitativen Projekten beziehungsweise Organisationen gibt es in der Gemeinde Erlenbach die Möglichkeit, Anträge im Rahmen der In- und Auslandhilfe zu stellen», führt die Gemeinderätin aus.
Hintergrund zum neuen Reglement ist, dass im Dezember 2023 in Erlenbach die Abteilung Gesellschaft geschaffen wurde. Dort werden die Dossiers im Bereich Kultur, Sport und Freizeit verwaltet. Die Förderung von Kultur, Sport und Freizeit – insbesondere der Vereine – stützte sich bis dahin auf verschiedene Gemeinderatsbeschlüsse. Sie wurde verwaltungsintern von unterschiedlichen Abteilungen betreut, wie Maya Suter ausführt. Das Reglement ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. «Ziel war es, die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Konditionen in einem zentralen Reglement zu erfassen», sagt sie. Dieses seien für alle zugänglich. Ausserdem könne so die Abteilung Gesellschaft Entscheide transparent und möglichst dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechend begründen.